Langenwinkel, Rathaus

Ortschaftsverfassung

In Lahr gilt die Ortschaftsverfassung. Das bedeutet: In allen Lahrer Stadtteilen gibt es eine Ortsverwaltung und einen Ortschaftrat mit Ortsvorsteher beziehungsweise Ortsvorsteherin.

Die Mitglieder des Ortschaftsrats heißen Ortschaftsräte. Sie werden alle fünf Jahre von den Bürgern des jeweiligen Stadtteils gewählt.

Der Ortschaftrat berät die örtliche Verwaltung. Der Gemeinderat muss bei seinen Entscheidungen in wichtigen örtlichen Angelegenheiten die Meinung der Vertreter des Stadtteilgremiums berücksichtigen. Für Aufgabenbereiche, die dem Ortschaftsrat zugewiesen wurden, entscheidet er anstelle des Gemeinderats. Außerdem können die Ortschaftsräte für alle Angelegenheiten in ihrem Stadtteil Vorschläge an den Gemeinderat machen.